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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 291/09   

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https://dejure.org/2009,115604
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 291/09 (https://dejure.org/2009,115604)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.12.2009 - L 9 U 291/09 (https://dejure.org/2009,115604)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - L 9 U 291/09 (https://dejure.org/2009,115604)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 319/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 291/09
    Hinsichtlich der Anerkennung und Entschädigung eines Arbeitsunfalls wegen der am 22./23. August 1984 stattgehabten Exposition gegenüber Kalzium-Sulfat erging unter dem 24. April 2009 eine gesonderte Entscheidung, die Gegenstand des Berufungsverfahrens zum Az.: L 9 U 319/09 des erkennenden Senates ist.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten erster und zweiter Instanz, die zum vorliegenden Aktenzeichen beigezogenen Berufskrankheitenakten der Berufungsbeklagten sowie die Gerichsakten zum Aktenzeichen L 9 U 319/09 nebst Beiakten Bezug genommen, die vorgelegen haben und Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind.

    K. vom 05. März 2009 im Parallelverfahren L 9 U 319/09 entgegen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 292/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 291/09
    Wegen der Einzelheiten des beruflichen Werdegangs des Berufungsklägers wird auf Blatt 87 bis 71 der zum Verfahren L 9 U 292/09 beigezogenen Berufskrankheitenakten zum Az.: 08/001 007 Bezug genommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2003 - L 9 U 205/01

    Anspruch auf Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 291/09
    Als wesentliche Ursache oder Mitursache für einen Körperschaden kann vielmehr ein Versicherungsfall nur dann anerkannt werden, wenn anhand der geltenden naturwissenschaftlichen Lehrmeinung im individuellen Einzelfall ein konkreter Wirkungsmechanismus nachvollzogen werden kann, über den der Versicherungsfall den Körperschaden herbeigeführt hat und wenn dabei aus naturwissenschaftlicher Sicht die Gründe, die für den Ablauf gerade dieser Ursachenkette sprechen, gegenüber den dagegen sprechenden Gründen, die namentlich in möglichen konkurrierenden Ursachen liegen können, überwiegen (Bereiter-Hahn/Mertens, gesetzliche Unfallversicherung, § 8 SGB VII Bd. Nr. 10.1 m. w. N.; ständige Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 26. Juni 2003, Az.: L 9 U 205/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 9 U 319/09
    Der anschließende Rechtsstreit ist bei dem Senat zum Aktenzeichen L 9 U 291/09 anhängig.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten erster und zweiter Instanz, die Unfallakten der Berufungsbeklagten sowie die Gerichtsakten im Verfahren L 9 U 291/09 mit Beiakten Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind.

    Auf die im Verfahren L 9 U 291/09 erfolgte Mitteilung des Gerichts hin, dass der Termin in allen auf den 09. Dezember 2009 geladenen Verfahren des Berufungsklägers aufgehoben werde, falls der Berufungskläger keinen hiervon abweichenden Wunsch äußere, hat dieser dem Gericht nämlich mit Fax vom 26. November 2009 zu dem genannten Aktenzeichen mitgeteilt, dass eine Terminverschiebung nicht vonnöten sei.

  • BSG, 16.02.2012 - B 2 U 300/11 B
    L 9 U 291/09 (L 9 U 395/09 RG) (LSG Niedersachsen-Bremen) S 40 KN 13/08 U (SG Hannover).

    Dem zugrunde lag eine Reihe von Urteilen, die das LSG Niedersachsen-Bremen am 9.12.2009 getroffen hatte - hier in der Rechtssache L 9 U 291/09.

    Die Wiederaufnahmeklagen gegen das Urteil vom 9.12.2009 (L 9 U 291/09) wurde unter dem Aktenzeichen L 9 U 200/11 WA beim LSG Niedersachsen-Bremen geführt und durch Beschluss vom 23.12.2011 zurückgewiesen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011 - L 9 U 89/11
    Hiergegen hat sich der Berufungskläger mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2009, eingegangen am 21. Dezember 2009, gewandt und (so wörtlich) eine "Rüge" erhoben gegen das Verfahren L 9 U 293/09 "unter Einbeziehung der Verfahren L 9 U 177/09, L 9 U 288/09, L 9 U 289/09, L 9 U 290/09, L 9 U 291/09, L 9 U 292/09, L 9 U 319/09" und eine Wiederaufnahme des Verfahrens, respektive die Wiedereröffnung der Verhandlung begehrt.
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